Hinweise (technische und rechtliche) - utez.de - Ute Ziemes

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Technische und rechtliche Hinweise

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Darum gehts

Technische und rechtliche Hinweise zur Webpräsenz



Lesbarkeit

Sie können den Text, wenn nötig, mit Hilfe ihres Browsers größer oder kleiner anzeigen. Im Internet Explorer und im Firefox z.B. geht das über Ansicht -> (Zoom/)Schriftgrad. Bei dieser Vergrößerungsart vergrößern sich Abschnittsrahmen und Bilder jedoch nicht mit, weshalb die Proportionen dann nicht mehr stimmen.

Die neueren Versionen der verschiedenen Browser haben aber auch eine hervorragende allgemeine Skalierfunktion. Mit ihr vergrößert oder verkleinert sich gleich alles. Die Proportionen werden so schon näher am Original wiedergegeben, 1:1 aber nicht. Bei meinen Seiten sind nämlich z.B. die linke und rechte Spalte fest und die mittlere Spalte flexibel eingestellt. Deshalb wird die mittlere Spalte bei niedrigerer Auflösung schmaler und bei höherer Auflösung breiter. Für Breitbildmonitore wird das wohl der blanke Horror sein, weil der Text sich da über die ganze Breite des Monitors zieht. Sorry.

Da die Vielfalt der genutzten Monitorgrößen und -formen zugenommen hat, müsste man eigentlich für jede mögliche Auflösung eine extra Gestaltungsdatei schreiben. Die meisten meiner Seiten sind jedoch bislang auf schmalere Monitore und die Auflösungsvariante 1024 x 768 Pixel zugeschnitten (geeignet für 17""-19"-Monitore), nur ehrenf.de habe ich auf die nächst höhere Auflösung zugeschnitten (geeignet für größere Monitore, aber immer noch nicht für besonders breite). Die Gestaltung lässt außerdem zu, dass die Seiten eine Stufe größer oder kleiner noch lesbar sind und nicht völlig aus dem Ruder laufen.

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PDF-Dateien

Gegebenenfalls führen Externlinks nicht zu HTML-Seiten, sondern zu PDF-Dateien (z.B. bei meinen Soziallinks). Damit sie diese ansehen können, brauchen Sie den Acrobat Reader von Adobe. Er kostet nichts und kann hier runter geladen werden: adobe.com/de >> Acrobat Reader (Achtung, beispielsweise die Version 8 für Windows XP beansprucht 32 MB.) Alternativ können Sie auf den jeweiligen Grundadressen aber auch schauen, ob es eine HTML-Version des Textes gibt. (Sowas beispielsweise meine ich mit "Grundadresse": utez.de/ordner/; Das hingegen wäre keine "Grundadresse": utez.de/ordner/datei.pdf)

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Externlinks

Bitte bedenken Sie, dass sie mit der Entscheidung, LINKS zu nutzen, die auf Seiten anderer führen bzw. diese öffnen, meinen Zuständigkeitsbereich verlassen. Auf die dortige inhaltliche und funktionelle Entwicklung habe ich keinerlei Einfluss. Die Teile, die ich von den jeweiligen Webpräsenzen kennengelernt habe, waren zum Zeitpunkt meines Besuches unbedenklich. Ausschließlich dazu spreche ich hier meine Empfehlung aus. Von widerrechtlichen Inhalten und Funktionen distanziere ich mich ausdrücklich. Sollte Ihnen dergleichen unter den LINK-Zielen, entgegen meiner Erwartung, begegnen, melden Sie mir das bitte, damit ich das prüfen und den entsprechenden LINK ggf. löschen kann.

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Urheberrecht

Alle Rechte vorbehalten

In Bezug auf meine Webpräsenz und deren einzelne Elemente sind mir und anderen Urhebern oder Personen alle Rechte vorbehalten, die wir daran haben. Hierbei geht es um Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und evtl. auch einmal um Markenrechte.

Einblicke in das Deutsche Urheberrecht

Grob zusammengefasst besagt das deutsche Urheberrecht, dass der Urheber einer Schöpfung über alle Rechte zur Veröffentlichung und Verwertung seines Werks verfügt und anderen nur Nutzungsrechte einräumen kann. Der Urheber soll also bestimmen können ob und wo sein Werk veröffentlicht und ggf. vertrieben wird und er soll auf keinen Fall ganz leer ausgehen, falls damit verdient wird. Urheber ist man automatisch durch den Schöpfungsakt. Eine Anmeldung des Werks ist nicht nötig. Auch eine Kennzeichnung ist nicht nötig, jedoch ratsam. Gerne nutzt man dazu das amerikanische Copyright-Zeichen ©, obwohl es hierzulande gar keine rechtliche Relevanz hat. Wann eine Schöpfung als Werk gilt, ist nicht immer ganz leicht definierbar; es gibt kein festes Maß für Schöpfungshöhe. Je nach Art des Werks wird daher im Zweifelsfall auf frühere Gerichtsurteile in ähnlich gelagerten Fällen Bezug genommen. Musikstücke, Filme, Programme, Datenbanken, Geschichten, Berichte, Bilder und Fotos sind beispielsweise schützenswerte Werke oder können es sein. Beim Thema Fotos denkt kein Richter über Schöpfungshöhe nach, die gelten einfach immer als Werk, auch wenn ihr Urheber nichts weiter gemacht hat als den Bildausschnitt zu wählen und auf einen Knopf zu drücken. In den meisten Fällen haben andere das Recht, sich zum persönlichen Gebrauch von veröffentlichten Werken eine analoge Privatkopie zu machen, die man auch im kleinen(!) Familien- und Freundeskreis weitergeben darf. Will man sie veröffentlichen oder verkaufen, muss einem der Urheber jedoch nachweislich entsprechende darüber hinausgehende Nutzungsrechte eingeräumt haben. Im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten darf man außerdem ohne spezielle Erlaubnis des jeweiligen Urhebers aus veröffentlichten Werken zitieren und unter bestimmten Umständen auch ganze Werke als Zitat einfügen, man muss dabei jedoch gesetzlich vorgeschriebene Zitierregeln berücksichtigen, bei denen es vor allem darum geht, das Zitat als solches kenntlich zu machen und den Urheber sowie die Quelle eindeutig auszuweisen. Geht es nicht um eine wissenschaftliche Arbeit und will man ein Werk schaffen, in dem das Werk oder ein Teil des Werks eines anderen vorkommen soll, braucht man das Okay des Urhebers dieses Teils, damit das neu geschaffene Kunstwerk Urheberrechtsschutz erhält. Ansonsten darf man sich sein so entstandenes Schöpfungsprodukt zwar ins Wohnzimmer hängen, jedoch nicht veröffentlichen oder verkaufen. Die Schutzlaufzeit von Werken ist unterschiedlich. Während Geschichten lebenslang und noch 70 Jahre darüber hinaus geschützt sind, werden Fotos schon nach 15 Jahren gemeinfrei.

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Persönlichkeitsrecht

Persönlichkeitsrechte sind z.B. wichtig in Verbindung mit Fotos. Ein Foto darf nur dann veröffentlicht und verkauft werden, wenn darauf identifizierbar abgebildete Personen zugestimmt haben. Personen von besonderem öffentlichen Interesse (z.B. Politiker und Stars) genießen diesbezüglich weniger Rechte, völlig rechtlos sind sie in dem Zusammenhang aber auch nicht.
Bei wikipedia können Sie sich umfassend zum Thema Persönlichkeitsrecht informieren.

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Datenschutz

Im Zusammenhang mit dem Persönlichkeitsrecht steht der Schutz Personen-bezogener Daten. Auch hierzu finden Sie auf wikipedia eine Menge Informationen.

Lesen Sie dazu auch meine Datenschutzerklärung!

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