Es handelt sich hier um eine Webpräsenz, die ich von Ende 2007 bis Anfang 2013 unter der Domain "zustellerin.org" betrieben und aktualisiert habe, danach aber nur noch als Archiv stehen ließ. Die Domain "zustellerin.org" wird im Laufe 2018 von mir aufgegeben. Die Seiten bleiben aber unter utez.de/zustellerin.org_2007-2013 weiterhin als Archiv erreichbar. Mit kleinen Bildschirmen kann man die Seiten nicht betrachten.

Gewerkschaften

Gewerkschaften für Zusteller und Zustellerinnen
Infos und Links

Navi Seite

Erläuterungen
Relevante Begriffe
Zitate
Rechtliche Definition des Begriffs
Aufgaben und Interessen
Nicht-organisierte Arbeitnehmer
Die deutschen Gewerkschaften
VERDI
CGPT
DPVKOM
Wer keine Gewerkschaft ist

nach oben

Darum geht's

Infos und Links zu Gewerkschaften für Zusteller und Zustellerinnen

nach oben

Ihr Wissen beisteuern

Für Wissen, das Sie beisteuern, bin ich Ihnen dankbar. Kontakt

nach oben

Erläuterungen zum Thema Gewerkschaft

Links zu internationaler Gewerkschaftsarbeit finden Sie unter Europa.
News zu VERDI finden Sie unter VERDI-News.

Relevante Begriffe

Zitate

Zur rechtlichen Definition des Begriffs Gewerkschaft

[...] Nach der Rechtsprechung deutscher Gerichte ist eine Gewerkschaft eine auf freiwilliger Basis errichtete privatrechtliche Vereinigung von Arbeitnehmern, die als satzungsgemäße Aufgabe den Zweck der Wahrnehmung und Förderung jedenfalls auch der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder verfolgt, die gegnerfrei, in ihrer Willensbildung strukturell unabhängig von Einflüssen Dritter und auf überbetrieblicher Grundlage organisiert ist und Tariffähigkeit, dh. die rechtliche Fähigkeit besitzt, die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder tarifvertraglich mit normativer Wirkung zu regeln. [...] (Quelle: BAG, Beschluss vom 19. September 2006, 1 ABR 53/05, lesbar dort: http://www.jura.uni-koeln.de/uploads/media/B060919_01.pdf, S. 4/5)

Aufgaben und Interessen der Gewerkschaften

[...] Die Gewerkschaften sind zumeist aus der europäischen Arbeiterbewegung hervorgegangen und setzen sich seit ihrem Bestehen für höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Mitbestimmung, für Arbeitszeitverkürzungen und teilweise auch für weitergehende Gesellschaftsveränderung ein. Sie schließen als Verhandlungspartner von Arbeitgeberverbänden beispielsweise überbetriebliche Tarifverträge ab und führen dazu Lohnkämpfe, gegebenenfalls auch mit Hilfe von Streiks und Boykotts. Die Gewerkschaften versuchen, in Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder, einen möglichst großen Teil der Unternehmensgewinne als Lohn und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen an die Belegschaft zu verteilen. [...] (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerkschaft#Aufgaben_und_Interessen )

Für Arbeitnehmer, die nicht in einer Gewerkschaft organisiert sind, gelten Tarifverträge nicht zwingend

[...] Die Möglichkeit zum Verzicht auf individualrechtlich unabdingbaren Schutz begründet auch die Tatsache, dass Tarifverträge prinzipiell nur für gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer gelten. Nicht organisierten Arbeitnehmern dürfen sie nicht aufgezwungen werden. In der Praxis jedoch werden Tarifverträge von Arbeitgebern auch auf nicht organisierte Arbeitnehmer angewandt, wenn diese dadurch überwiegend Vorteile haben. Diese Arbeitnehmer nutzen dann die Verhandlungsarbeit der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, ohne sich mit Mitgliedsbeiträgen daran beteiligt zu haben. [...] (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerkschaften_in_Deutschland#Flexibilit.C3.A4t_durch_gleichverteilte_Durchsetzungskraft)

nach oben

Die deutschen Gewerkschaften

  1. VERDI (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft)
  2. CGTP (Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation)
  3. DPVKOM (Kommunikationsgewerkschaft DPV)

nach oben

Keine Gewerkschaft ist ...

  1. GNBZ (Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste)

Im Anschluss an eine Demonstration GEGEN den Post-Mindestlohn im Herbst 2007, die von der PIN Group finanziert wurde und an der PIN-Mail-Mitarbeiter aus Berlin und Umgebung mehr oder weniger freiwillig teilnahmen, wurde ein Verein gegründet, dessen Mitglieder die auf der Demo kundgegebenen Interessen verband und der in dem Sinne gewerkschaftlich aktiv werden wollte und den Namen "Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste" ( GNBZ ) trug. Als Ende 2007 der Post-Mindestlohn beschlossen wurde, unterzeichnete die GNBZ sowohl einen Tarifvertrag mit dem AGV NBZ (heute bbd) als auch einen mit dem BdKEP, die beide weit niedrigere Mindestlöhne vorsahen. Am 20.03.2008 kam an die Öffentlichkeit, was man von Beginn an vermutete: Die GNBZ wurde von einem Arbeitgeber (PIN Group AG/S.A.) mit enormen Summen finanziert. Am 30.10.2008 entschied das Arbeitsgericht Köln, im Rahmen einer Klage, die VERDI angestrebt hatte, dass die GNBZ keine tariffähige Gewerkschaft ist und von ihr unterzeichnete Tarifverträge ungültig sind. Dagegen legte die GNBZ beim Landesarbeitsgericht Köln Beschwerde ein, das diese jedoch am 20.09.2009 abwies, woraufhin die GNBZ ihre Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht einreichte. Diese erneute Beschwerde zog sie jedoch am 15.04.2010 wieder zurück, weshalb das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.10.2008 seither rechtskräftig ist. (Siehe auch GNBZ: Wer machte sie und wem diente sie, zustellerin.org)

nach oben

Tatsachen können sich sehr schnell ändern und Quellen missverstanden worden sein.
Überprüfen Sie die Aktualität und Richtigkeit der für Sie besonders wichtigen Infos deshalb stets nochmal selbst.