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Richtig verpacken und versenden

Das Problem 'Versicherte Sendung'

Die Deutsche Post DHL ist verpflichtet und auch bemüht jede Art von Sendung ordungsgemäß zu befördern und abzuliefern; schließlich will das Unternehmen, dass man mit ihm verschickt. Dennoch haftet Deutsche Post DHL ausschließlich bei Sendungsarten, die mit einer Registrierung einher gehen, die bei Einlieferung also einen Strichcode bekommen hatten. Registriert werden die Sendungsart 'Paket' sowie Sendungen, die mit der Zusatzleistung 'Einschreiben' versehen sind und die man für die Sendungsart 'Brief' verwenden kann.

Paket-Inhalte sind bis 500 Euro und Inhalte eingeschriebener Sendungen, je nach Einschreibeart bis 20 bzw. 25 Euro versichert. Mit dem Abschluss einer Höherversicherung (Transportversicherung) kann man den Betrag bei Paketen auf bis 2.500 oder 25.000 Euro erhöhen.

Mit dem Wort 'Versicherung' ist also 'Haftung' gemeint. Es geht dabei ausschließlich um eine Haftung gegenüber Schäden bei registrierten Sendungen, die nachweislich auf das Verschulden der Post zurück zu führen sind. (Nicht ordnungsgemäßer Transport durch absichtliches oder fahrlässiges Verhalten von Mitarbeitern der Deutschen Post DHL, das zum völligen oder teilweisen Verlust des Inhalts oder dessen Beschädigung führt.)

Die Haftung durch Deutsche Post DHL ist somit ein klarer Fall, sofern die registrierte Sendung komplett verloren gehen sollte und niemals abgeliefert wird (Nach 20 Tagen noch nicht da ist). Kommt die Sendung jedoch an, aber der Inhalt hat Schaden genommen (ist beschädigt oder Teile sind rausgefallen), hat man ein Problem mit der Zuständigkeit (Absender oder Transporteur verantwortlich?) und mit der Beweisführung (Bezeugtes Erfassen des Schadens bei Übernahme).

Hat der Empfänger die Sendung bereits angenommen, kommt außerdem er selbst noch als Verursacher des Schadens in Betracht.

In der Empfangssituation sollte der Empfänger vor Übernahme und Weitertransport deshalb unbedingt auf den Zustand der äußeren Verpackung der Sendung achten. Gibt es Spuren an ihr, die auf außergewöhliche Einwirkungen schließen lassen? Ist sie z.B. eingedrückt, kapputt oder wurde sie repariert? Gibt es Anzeichen, die eine Schadensnahme des Inhalts vermuten lassen, sollten diese Anzeichen vor Öffnen protokolliert und möglichst noch fotografiert werden (Schadensprotokoll Außenverpackung). Sehr gut ist es, dies, wenn möglich, vom jeweiligen Boten bzw. Filialangestellten machen zu lassen, mit Durchschrift für einen selbst. Prima, wenn auch der die Sendung annehmende Nachbar daran denkt.

Im Verdachtsfall sollte der Empfänger die Außenverpackung besonders planmäßig öffnen, damit nachher z.B. noch klar ist, welcher Schnitt Schadenshinweis ist und welcher vom Empfänger fürs Öffnen gesetzt wurde. Zustand und Lage des Inhalts sollten dann auch sofort protokolliert und ggf. fotografiert werden (Schadensprotokoll Inhalt). Wenn der Inhalt z.B. da eine Delle hat, wo auch die Außenverpackung eine Delle hat, hält man das besser gleich fest. - Besonders schwer zu beweisen, dass der Schaden vor Übernahme eingetreten ist, ist es, wenn die Sendung einer Packstation entnommen wurde, weil auf jeden Fall der beweiskräftige Angestellte fehlt.

Ein Schaden muss innerhalb von 7 Tagen angezeigt und die Haftung eingefordert werden. Die Sendung, Protokolle und ggf. Bilder müssen dazu sorgfältig aufbewahrt werden. Da der Empfänger keinen Vertrag mit der Deutschen Post DHL hat, sondern der Absender, wird dieser die Haftung einfordern müssen. Die 7-Tage-Frist ist deshalb knapp, weil Kommunikation stattfinden muss.

Deutsche Post DHL werden sich wehren, wenn sie meinen, dass nicht sie verantwortlich sind, sondern der Absender, der den Inhalt ggf. nicht sach- und transportgerecht verpackt hatte. (Wenn z.B. für einen Inhalt, der nicht eingedrückt werden darf, kein ausreichend stabiler Karton gewählt wurde.) Der Absender ist dann haftbar zu machen.

Im Schadensfall ist also immer die Frage, wer den Schaden verursacht hat, der Absender, der Transporteur oder der Empfänger. Je deutlicher Empfänger und Absender belegen können, dass Sie nicht die Verursacher sind und je eher sie reagieren, umso eher wird die Deutsche Post DHL in Haftung genommen werden können und Empfänger oder Absender nicht auf dem Schaden sitzen bleiben.