Es handelt sich hier um eine Webpräsenz, die ich von Ende 2007 bis Anfang 2013 unter der Domain "zustellerin.org" betrieben und aktualisiert habe, danach aber nur noch als Archiv stehen ließ. Die Domain "zustellerin.org" wird im Laufe 2018 von mir aufgegeben. Die Seiten bleiben aber unter utez.de/zustellerin.org_2007-2013 weiterhin als Archiv erreichbar. Mit kleinen Bildschirmen kann man die Seiten nicht betrachten.

Gesundheitsschutz für Zusteller/innen

Infos und Links zur Arbeits- und Wegesicherheit

Gesetzliche Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft, Sicherheitsbeauftragte

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Allgemeine Informationen

Im Zusammenhang mit diesem Thema treffen Sie auf die Begriffe Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Unfallversicherung, Sicherheitsbeauftragte, Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer im Zusammenhang mit ihrer Arbeit zu schützen und zu versichern. Dazu führen sie an Berufsgenossenschaften Geld ab, deren Aufgabe es ist, sich um diese Pflichten zu kümmern.

Erläuterungen zum Thema Berufsgenossenschaft (de.wikipedia.org)

Auszüge aus den Erläuterungen:

[...] Die Berufsgenossenschaften haben vorrangig die Aufgabe, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten. (SGB VII, § 14) [...] Des Weiteren schulen und unterweisen die Berufsgenossenschaften die Personen, die in den Unternehmen für die Arbeitssicherheit sorgen müssen (SGB VII, § 23), also insbesondere die Führungskräfte, die Sicherheitsbeauftragten und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Zu diesem Zweck betreiben die Berufsgenossenschaften eigene Schulungseinrichtungen. [...] Ereignet sich ein Arbeitsunfall oder erkrankt ein Versicherter an einer Berufskrankheit, so muss die Berufsgenossenschaft den Gesundheitsschaden beseitigen oder zumindest bessern, seine Verschlimmerung verhüten und seine Folgen mildern. (SGB VII, § 26, Absatz 1, Nr. 1) [...] Die Aufsichtsbehörden – das Bundesversicherungsamt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales – wachen darüber, dass die Berufsgenossenschaften sich an Recht und Gesetz halten, ihre gesetzlich vorgegebenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen und ihre Kompetenzen nicht überschreiten. [...] Letztverantwortung für alle berufsgenossenschaftlichen Präventionsmaßnahmen [liegt] beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. [...] Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich ausschließlich aus den Beiträgen der Unternehmer. Die Versicherten zahlen keinen Beitrag.

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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist seit 01.06.2007 der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen.

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