News-Sammlung zum Thema Postgesetz.
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Der Beirat der Bundesnetzagentur, ein Gremium, das sich aus 16 Mitgliedern des Bundestags und 16 Mitgliedern des Bunderats zusammensetzt, hat die Bundesnetzagentur angewiesen, die aktuelle Situation der Arbeitsbedingungen im Bereich der lizensierten Postdienstleistungen im Laufe 2013 zu ermitteln und ihr zu berichten. Hintergrund ist die sogenannte Sozialklausel im Postgesetz. Danach kann bei Unterschreiten der üblichen Arbeitsbedingungen eine Lizenz verweigert oder entzogen werden. Zu den Arbeitsbedingungen zählt auch die Lohnhöhe. Die Sozialklausel hatte bei den einen anfangs Hoffnung geschürt und ihre Durchsetzung wurde von den anderen bis heute bekämpft.
Ob aus der Berichterstattung schließlich etwas Sozialeres als bislang resultieren wird, ist offen. Es ist auch nicht der erste Bericht, den es dazu gibt. Diesmal allerdings sollen auch die Arbeitsbedingungen bei den Subunternehmern der lizensierten Postdienstleister mit erfasst werden. Per Outsourcing hatte man nämlich all die Jahre der Sozialklausel eine lange Nase gemacht.
Doch nicht nur damit hat man hierzulande mal wieder bewiesen, dass wir zwar oft tolle Regelungen treffen, sie aber noch besser zu umgehen wissen. Die gerichtliche Entscheidung, die es nämlich mittlerweile dazu gibt und auf die sich der Beirat jetzt berufen hat, wird auch schon bald 4 Jahre alt. Nun hat man also lang genug gewartet, um uns zuletzt vermutlich auch noch frech ins Gesicht sagen zu können, dass die Ausbeutung gar nicht mehr als Ausbeutung gilt, weil die niedrigen Löhne mittlerweile branchenüblich sind.
Ich frage mich deshalb auch, ob dabei überhaupt tatsächlich an Verbesserungen für die Niedriglöhner der Branche gedacht wird oder ob vielleicht einfach nur Punkte und Stoff für das Wahljahr gesammelt werden sollen. - Nun, genau werden wir es wohl erst in vier Jahren wissen.
Das Postgesetz soll nach dem Willen der FDP zugunsten der Postwettbewerber überarbeitet werden. (Vorlage der Großkundenverträge bei Bundesnetzagentur, Stärkung des Beschwerderechts der Konkurrenten) Bislang fand sie dafür bei ihren Koalitionspartnern keine Unterstützung. Jetzt brauchten CDU/CSU aber ihrerseits Unterstützung der FDP, um festzuschreiben, dass auch nach dem EU-Beitritt von Kroatien Mitte des Jahres, Arbeitnehmer von dort hier weiterhin eine Arbeitserlaubnis brauchen. Die Zustimmung der FDP dafür erkauften sich CDU/CSU nun mit ihrer Zustimmung zur Postgesetznovelle, berichtet dts.
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