News-Sammlung zur Marktsituation der Postdienste 2011.
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Laut WirtschaftsWoche haben TNT Post und Telekom eine Absichtserklärung geschlossen, wonach sie gemeinsam Großkunden Briefversand anbieten wollen. Die Telekom ist bei dem Deal zuständig für die elektronische und TNT für die papierne Zustellung. Offenbar wird TNT Post also die Hybridbriefe der Telekom zustellen und umgekehrt ihren Kunden das dortige De-Mail-Angebot nahelegen.
[...] So verfüge die Bundesnetzagentur nicht über ausreichende Ermittlungsbefugnisse, um missbräuchliches Verhalten der Deutschen Post effektiv aufzudecken. Außerdem sprach sich der Kommissionsvorsitzende Haucap dafür aus, das Mehrwertsteuerprivileg der Post endgültig abzuschaffen. [...]
(Quelle: 1)
[...] Während der gelbe Platzhirsch im Briefgeschäft weiterhin einen Marktanteil von 90 Prozent hält, können die Wettbewerber bei den Paketdiensten durchaus beachtliche Erfolge vorweisen. So liefern Hermes, GLS, DPD, UPS und Co. mittlerweile 60 Prozent aller Pakete aus - den Rest deckt die Post-Tochter DHL ab. [...]
(Quelle: 1)
Preiskämpfe sehen Experten kritisch. ...
[...] Denn längst stehen die Paketdienste wegen steigender Kosten, nicht zuletzt für Sprit, und Personalmangel unter Druck. Letzteres liegt wiederum auch an der Bezahlung. [...]
(Quelle: 1)
Dynamic Parcel Distribution (DPD) hat die Paketpreise angehoben.
[...] Der Verband der KEP-Dienste sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung, um Fahrermangel und Niedriglöhnen entgegenzutreten. [...]
(Quelle: 1)
Die Briefportopreise der Deutschen Post bleiben 2012 wie 2011.
[...] Die Deutsche Post [...] hatte sich von den Verhandlungen mit der Bundesnetzagentur allerdings anderes erhofft, angedacht war eine moderate Anhebung der Preise. [...]
(Quelle: 1)
Ende März 2011 hatte das Landgericht Köln in erster Instanz entschieden, dass die Deutsche Post ihren De-Mail-Konkurrenten das Post-Identverfahren zur Erfassung ihrer Kunden nicht verweigern könne.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in zweiter Instanz nun entschieden, dass die Deutsche Post dies sehr wohl dürfe, weil sie nicht der einzige Identifizierungsdienstleister am Markt sei.
Der BdKEP hat bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Preise der B-Post (bis 4 Tage Laufzeit) der DPAG zu überprüfen. Die Sendungsarten Infobrief, Infopost, Waren- und Büchersendung seien unverhältnismäßig billig, beklagt der BdKEP. Die Preise orientierten sich nicht an den tatsächlichen Kosten. Inhaltsgleichheit, Bücher- und Warensendung seien willkürliche Kriterien, nicht gesetzlich vorgegeben und verminderten die Kosten für Beförderung und Zustellung nicht.
Die Volkswagen Konzernforschung bildete gemeinsam mit der Deutschen Post - einem der größten Abnehmer leichter Nutzfahrzeuge - sowie der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig, einen Think Tank in Sachen zukünftiger Transport- und Mobilitätsfragen. Diese Forschungsarbeiten führten final zu einem völlig neuen Fahrzeug-Konzept für die Zustell- und Logistikbranche. [...]
(Quelle: 1)
Während Konkurrenten der Deutschen Post sonst immer deren Kampfpreise beklagen, beschweren sie sich nun darüber, dass die 2002 von der Bundesnetzagentur anzuordnende Portosenkung bei der DPAG zu niedrig ausgefallen wäre und, dass dies Ergebnis einer "geheimen" Absprache zwischen den damaligen Chefs der Bundesnetzagentur, des Wirtschaftsministeriums und der DPAG gewesen sein soll.
Weshalb im Rahmen der Liberalisierung des Briefmarktes das Porto überhaupt abgesenkt werden sollte und worauf die Bundesnetzagentur die angeblich ursprünglich berechnete Höhe der Absenkung bezogen hatte, weiß ich noch nicht.
Mir fallen bislang nur zwei Möglichkeiten ein, wie den Konkurrenten ein niedrigeres Porto der DPAG hätte nützen können: 1. weil auch Konkurrenten dann billiger hätten bei der DPAG einliefern können, 2. weil die DPAG dann gegenüber ihren Konkurrenten in ihrer herausragendern Finanzkraft geschwächt worden wäre.
Andererseits hätten die Konkurrenten selbst dann noch niedrigere Preise, als jetzt, für ihre Services anbieten müssen, um konkurrieren zu können. - An welcher Stelle dann noch mehr gespart worden wäre, als jetzt, brauche ich wohl nicht zu erwähnen.
Matthias Kurth (Bundesnetzagentur), sagte übrigens, es sei üblich mit Verfahrensbeteiligten Gespräche zu führen.
[...] So bot die Konzerntochter Williams Lea einem Firmenkunden an, Standardbriefe explizit zu Infopost-Konditionen zu befördern und so 23 Prozent gegenüber dem rabattierten Mindestporto für Großkunden zu sparen. [...]
(Quelle: 1)
Konkurrenten der Deutschen Post haben sich - laut Medienberichten - bei der Bundesnetzagentur darüber beschwert, dass Großkunden bei der DPAG Standardbriefe als viel billigere Infopost befördern lassen könnten. Die Bundesnetzagentur prüft das nun.
Das Format Infopost kann regulär für massenhafte inhaltsgleiche Werbepost verwendet werden. Es sollen zuletzt jedoch auch Rechnungen und sogar EC-Karten damit verschickt worden sein.
Fraglich ist, ob die Kunden das Infopost-Format ohne Wissen der DPAG missbräuchlich nutzten oder ob die DPAG diese Versandart ihren Großkunden gezielt auch für Standardbrief-Inhalte angeboten hatte bzw. ob die DPAG die missbräuchliche Nutzung des Formats bewusst oder fahrlässig duldete.
Interessant dürfte sein, wie die DPAG prüft, ob die Inhalte den Infopost-Vorgaben entsprechen. Ein Sprecher soll gesagt haben, dass man Stichproben mache. Wie genau das geschieht, wurde nicht gesagt. Also, ob diese bei jedem Versand stattfinden und ob sie vom Versender vorgelegt und blind geglaubt werden, wären wohl wichtige Zusatzinformationen.
Theoretisch erhöht sich nachträglich das Porto, sofern die Infopost-Vorgaben nicht eingehalten wurden.
Datenschützer (oder ihre Befrager) sollen thematisiert haben, dass bei dem Versand per Infopost Daten möglicherweise nicht so geschützt wären, wie beim Versand per Brief. Bei adressierter Infopost dürfte die einzige Datenlücke jedoch die "Stichprobe" sein. Im Falle des Versands von EC-Karten könnte das allerdings schon schädlich genug sein. Ansonsten ist eine geordnete Stichprobe bei adressierter Infopost aber wohl weniger datenproblematisch, als der Versand eines Standard-Hybridbriefs.
Paketzusteller haben gut zu tun. Immer mehr Waren werden im Internet bestellt und müssen zugestellt werden. Paketdienstleister drohen in einer Flut von Paketen zu ersticken. Ihre Infrastruktur muss dringend an die explosionsartig gestiegene Dienstleistungsnachfrage angepasst werden.
Offenbar wird es erst Anfang 2012 mit De-Mail losgehen. Das Akkreditierungsverfahren sei technisch schwierig und erst dann abgeschlossen. Außerdem hätten sich bislang weniger Anbieter gemeldet, als erwartet und es seien erst 1 Millionen Nutzer vorregistriert. Das zuständige Ministerium soll geschätzt haben, dass De-Mail sich für 1/4 aller jährlich verschickten Briefe eigne. Demnach ginge es um 4,38 von 17,5 Milliarden Briefe jährlich. Das wäre vorerst der potentielle Markt.
Die DPAG gewinnt nun noch ein weiteres halbes Jahr für die Reifung ihres E-Postbriefs und die Kundenbindung an ihn.
Der Bundestag hat am 09.06.2011 ein Gesetz zur Steuervereinfachung und darunter auch für
[...] die elektronische Übermittlung von Rechnungen auch ohne die Verwendung einer elektronischen Signatur in eine umsatzsteuerliche Gleichstellung verabschiedet. [...]
(Quelle: 1)
Somit sind ab Juli auch Rechnungen, die per normaler Email verschickt wurden, vom Finanzamt zum Vorsteuerabzug zu akzeptieren.
[...] Da sowohl die Deutsche Post AG mit dem E-Postbrief wie auch die künftigen Provider der De-Mail in ihren Erwartungen vor allem die Versender regelmäßiger Rechnungen in großen Stückzahlen und sonstiger Regelpost als Umsatzträger erwarten, dürfte sich nach Ansicht von DVPT-Vorstand Elmar Müller dort seit vergangener Woche erhebliche Ernüchterung breit gemacht haben. [...]
(Quelle: 1)
Dadurch wird aber nicht nur die Nachfrage nach Zustellung per Bezahl-Mail sinken, sondern auch nach papierner Zustellung von Rechnungen.
Francotyp Postalia bezeichnet sich als Komplettdienstleister für die Briefkommunikation. Auch die teil- oder vollelektronische Briefzustellung per De-Mail gehört künftig zum Programm.
[...] In Sachen De-Mail laufen zurzeit die Zulassungsverfahren der einzelnen Provider. Dazu gehört auch das FP-Tochterunternehmen Mentana-Claimsoft, über das FP seinen Kunden einen Zugang zu De-Mail anbietet. [...]
(Quelle: 1)
Im dritten Quartal 2011 soll es losgehen.
[...] Zukünftige Aufgabe des BdKEP ist, die Repräsentanz der drei Verbände zu übernehmen. Damit ist das Ziel verbunden, die Interessenvertretung des gesamten Mittelstandes der KEP-Branche zu stärken, u.U. auch gegen die den Markt dominierenden KEP-Konzerne. [...]
(Quelle: 1)
[...] Nach Angaben des United-Internet-Sprechers Michael d'Aguiar sollen die ersten De-Mail-Produkte voraussichtlich im Spätsommer dieses Jahres starten. Preislich will man sich seitens United Internet aggressiver positionieren als die Post. Michael d'Aguiar: "Unser Ziel ist es, den Basisdienst in jedem Fall für weniger als 50 Prozent des heutigen Briefportos anzubieten. Wir werden allerdings mit verschiedenen Preis- und Tarifmodellen an den Markt gehen." [...]
(Quelle: 1)
Eine EU-Kommission soll sich nun erneut und offenbar detallierter die staatliche Unterstützung der DPAG bezgl. deren Pflicht zu Pensionszahlung für Beamte ansehen. Die Frage ist: Wird da ein Wettbewerbsnachteil der DPAG staatlich kompensiert oder überkompensiert? Es gab konkrete Zahlungen, Vergünstigungen wegen des Universaldienstes sowie die Erlaubnis, das Porto zu erhöhen.
Die DPAG sagt dazu, laut maerkischeallgemeine.de, dass der Sachverhalt schon geprüft worden sei.
Im letzten Jahr war eine erste Entscheidung der Kommission vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Dabei ging es um eine Entscheidung, die sie 2002 gefällt hatte, wonach die DPAG dem Staat 572 Millionen Euro hatte zurück zahlen müssen.
Das De-Mail-Gesetz ist gestern in Kraft getreten. Die interessierten Unternehmen können sich nun zertifizieren lassen. Die Deutsche Post, die Deutsche Telekom und Francotyp Postalia (letztere offenbar als Auftragnehmerin der United Internet) sollen dafür sichere Kandidaten sein.
Datenschützer weisen in dem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass die De-Mail-Sicherheit noch in den Kinderschuhen steckt. Der klassische papierne Einschreibbrief bleibt vorerst die einzig sichere nachweisbare Variante der Postzustellung.
Die Bundesnetzagentur hat eine nachträgliche Überprüfung der Entgelte der First Mail Düsseldorf GmbH für die Sendungsarten C6, C5 und C4 eingeleitet. Am 11.05.2011 findet dazu eine öffentliche mündliche Verhandlung statt.
Der BdKEP ist schier entsetzt, wegen der Ignoranz der Bundesnetzagentur gegenüber europäischen Marktrealitäten und Konkurrenten der Deutschen Post.
In ihrer neuerlichen Berichterstattung soll die Netzagentur einmal mehr bewiesen haben, dass sie den deutschen Markt passend zum Postgesetz und zur DPAG stricken will. Sie soll darin Markteinteilungen vornehmen, die nicht den tatsächlichen Markt beschreiben, sondern die dem Postgesetz entgegen kommen oder speziell der Produktpalette der DPAG entnommen sind, anstatt die aktuellen Einteilungen, die im europäischen Raum derzeit üblich sind, zu verwenden.
[...] Der BdKEP fordert, dass die Bundesnetzagentur endlich ihre alten Post-Zöpfe abschneidet und sich wandelt zu einer zeitgemäßen Marktbetrachtung und damit auch zu Erkenntnissen kommt, was marktbehindernd am Postgesetz sein könnte. [...]
(Quelle: 1)
Die übliche Rechnung von Briefzustellunternehmen, die Laufzeit von Briefen betreffend, wird von Einlieferung bis Zustellung gerechnet. E+1 etwa bedeutet, dass ein Brief, der heute eingeliefert wurde, morgen zugestellt wird. Meist ist dabei eine bestimmte Einlieferungszeit als Grenze zu berücksichtigen.
Eine eben solche Grenze ist auch für die Auslieferung zu ziehen. Nach ständiger Rechtsprechung müsste diese bei 14:00 Uhr liegen; denn der spätere Eingang wird von Gerichten dem Folgetag zugerechnet. Ein um 14:30 Uhr zugestelltes Kündigungsschreiben kann daher als nicht fristgerecht eingegangen gelten, auch wenn das Zustelldatum richtig war.
Dass dieser Umstand bei der Laufzeitberechnung berücksichtigt wird, wage ich zu bezweifeln.
Rechtslupe.de veröffentlichte hingegen einen Artikel, der die Rechtslage anders interpretiert.
Während Business-On schreibt:
[...] Bereits andere Gerichte hatten entschieden, dass grundsätzlich selbst in städtischen Räumen nach 14.00 Uhr nicht mehr mit der Briefzustellung gerechnet werden müsse. [...]
(Quelle: 1)
, formuliert Rechtslupe die Sachlage so:
[...] Aufgrund gewandelter Verkehrsanschauung (liberalisierte Briefzustellung) ist von allgemeinen arbeitstäglichen Postzustellzeiten bis mindestens 14.00 Uhr auszugehen. Erst ein deutlich späterer Einwurf in den privaten Briefkasten bewirkt keinen taggleichen Zugang mehr. [...]
(Quelle: 2)
Laut Rechtslupe gibt es also eine Grauzone ab 14 bis ungefähr 16 Uhr. Laut Business-on jedoch ist diese nur theoretisch, da die ständige Rechtsprechung die Grenze - auch in Großstädten - angeblich regelmäßig bei 14:00 Uhr zieht.
Für jemanden, der ein Schriftstück fristgerecht zustellen lassen muss, dürften Grauzonen eh keine Option sein. Nur mit der Zustellung bis 14:00 Uhr ist er auf der sicheren Seite.
Im Rechtsstreit zwischen dem De-Mail-Konkurrenten United Internet und Deutscher Post entschied die erste gerichtliche Instanz am 31.03.2011 zugunsten United Internets. Demnach darf die Deutsche Post ihren Konkurrenten die Serviceleistung des Posident-Verfahrens nicht vorenthalten.
[...] Der Einsatz von Marktmacht, um sich einen Vorteil auf einem anderen Markt zu verschaffen, widerspricht dem Ziel eines freien Wettbewerbs [...]
(Quelle: 1)
, soll der Richter gesagt haben. Die ausführlche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Ob die Deutsche Post Berufung einlegen wird, ist noch nicht bekannt. Das Zeitfenster dafür beträgt einen Monat.
Das De-Mail-Gesetz wurde heute verabschiedet und gilt nun. Ab April können De-Mail-Anbieter sich zertifizieren lassen. Telekom und United Internet starten ihre Angebote vielleicht schon Mitte des Jahres. Die strittigen Regelungen sind zugunsten der DPAG so geblieben, wie sie zuletzt waren: Der Domainname ist egal, solange er ausschließlich für De-Mail genutzt wird. Das wäre eh einzig wichtig: Dass das System geschlossen bliebe, dann müssten Verbraucher auch nicht rätseln, ob sie eine De-Mail erhalten hätten oder eine andere Mail, da unter De-Mail nur De-Mail eingehen könne. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist ebenfalls nicht Pflicht, sondern kann zusätzlich angeboten werden. Die Entschlüsselung der Mails auf dem De-Mail-Server für einen Bruchteil einer Sekunde, zum Zwecke des Virenchecks, gilt somit ab heute als zumindest -rechts- sicher. Die wirklich sichere Version, ist komplizierter und technisch an mehr Bedingungen geknüpft, weshalb sie weniger massentauglich ist. Unternehmen mit IT-Abteilungen können das aber realisieren. Die Masse der Verbraucher jedoch wird wohl mit Risiko versenden - aber glauben, es wäre sicher wie ein Brief. Sicher ist dann aber nur, dass das, was ankommt, gewertet wird, wie ein Brief.
Die Verabschiedung des Gesetzes fand nur mit den Stimmen der Regierungskoalition statt, die Opposition stimmte nicht dafür. Sie bemängelte vielmehr, dass das Gesetz unreif sei und forderte, dass es in zwei Jahren zur Kontrolle vorgelegt werden solle.
Die Deutsche Post gab - wohl als Verstärkung ihres Triumphs - bekannt, dass sie eine Kooperation mit Microsoft Deutschland eingegangen sei. Ziel sei es, die Nutzung des E-Postbriefs direkt aus MS-Office heraus nutzbar zu machen und damit auch ihr bisheriges Problem der Umwandlung verschiedener Formate zu lösen.
Die Kritikpunkte des Bundesrats behandelt die Bundesregierung nur wie Vorschläge; denn sie bestreitet, dass das De-Mail-Gesetz zustimmungspflichtig sei. Daher haben die Diskussionsbeiträge der geladenen Fachleute auf der Anhörung, die am 07.02.2011 stattfand, genau so viel oder wenig Einfluss auf das Gesetz. Für die Fachleute blieben vor allem folgende Punkte weiterhin strittig: Sollen eine gemeinsame Domain (de-mail.de) sowie eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Bedingung sein und ab wann gilt eine De-Mail als abgeholt?
Das Gesetz soll noch im Februar 2011 vom Bundestag verabschiedet werden.
Die Bundesnetzagentur kann bislang "wettbewerbsbehinderndes Verhalten" der DPAG nicht erkennen. Da aber die Beschwerden der Wettbewerber nicht abreißen, will die Bundesnetzagentur die Deutsche Post künftig umfangreicher kontrollieren, um Wettbewerbsschädigung frühzeitig erkennen und eindämmen zu können, so es sie denn geben sollte. So soll die Deutsche Post künftig nicht nur bestimmte Entgelte, sondern sämtliche Entgelte genehmigen lassen, auch die für Teilleistungen.
Der Bundesrat hat der ersten ihm vorgelegten Version des De-Mail-Gesetzes nicht zugestimmt und fordert eine so umfassende Änderung, dass nicht nur Regierung und Bundestag damit noch eine Weile zu tun haben werden, sondern auch diejenigen, die De-Mail-Dienste anbieten wollen. Wenn die nämlich nicht eh einen höheren und kompatibleren Sicherheitsstandard geplant hatten, als der bisherige Entwurf es forderte, dann dürften sie jetzt wieder am Anfang ihrer technischen Konzeptionierung stehen.
Eine Forderung z.B. ist, dass das Gesetz es nicht zulassen soll, dass jeder Anbieter seine eigene Marke nutzt oder ergänzen kann, sondern, dass es bestimmt, dass auschließlich die Domäne de-mail.de genutzt wird. Die damit kreierten Adressen sollen so portabel sein, wie Telefonnummern und sie sollen lebenslang bestehen. Auch die Kompatibilität mit bestehenden, von Behörden genutzten Sicherheitssystemen soll im Gesetz gefordert werden. Und es soll Vorgabe sein, dass von einem bis zum anderen Ende durchgängig eine Verschlüsselung gegeben sein muss. (Quelle: 1)
Allein mit diesen wenigen von vielen Punkten haben die künftigen De-Mail-Provider sicher gut zu tun. Der De-Mail-Start wird sich also voraussichtlich bis mindestens Mitte des Jahres verschieben, wie United Internet und Telekom zuletzt für diesen Fall vorausgesagt hatten.
Ob die Deutsche Post sich nun auch noch wird umgehend akkreditieren wollen, wenn nirgends epost stehen darf und eine Identifizierung per PostIdent bei ihr, im Falle des späteren Anbieterwechsels, doch noch den Konkurrenten zugute kommt?
Insgesamt zeugen die Änderungsforderungen des Bunderats von höherer Konzentration auf die Sache, von geringerer Nähe zu unternehmerischen Profitinteressen und größerer Nähe zu politischen Fragen, als das der vorliegende De-Mail-Gesetzentwurf tut. Mich persönlich erschreckt es, dass letzterer überhaupt den Bundestag passieren konnte.
Allein die DPAG befördert täglich 70 Millionen Briefe, im Internet wurden 2010 täglich 68,5 Millionen Tweets, 82,2 Millionen Facebook-Inhalte sowie 32 Milliarden E-Mails und 262 Milliarden Spam-Mails verschickt. Dem Autor des (unten verlinkten) Artikels, der für diese Zahlen recherchiert hat, fällt dazu ein Zitat ein, das mir wiederum nochmals vor Augen führt, dass massenhafte Kommunikation - egal welchen Inhalts - vor allem von unternehmerischem Interesse ist.
Tatsachen können sich sehr schnell ändern und Quellen missverstanden worden sein.
Überprüfen Sie die Aktualität und Richtigkeit der für Sie besonders wichtigen Infos deshalb stets nochmal selbst.