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Unternehmensbestatter
29.10.2011

Unternehmensbestatter sind Personen, die ein Unternehmen nicht kaufen, um es zu führen, sondern, um es auszuschlachten und dann zu schließen, ggf., indem es in eine Insolvenz geführt wird.

Sie werden mitunter von Unternehmensbesitzern, deren Unternehmen oder Teile davon in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind oder zu geraten drohen gezielt dafür eingesetzt. Heimlich natürlich. Der Bestatter muss dann nur einen symbolischen Kaufpreis zahlen und kriegt von den Unternehmern unter der Hand viel Geld für seine Dienste.

Selbst schließen bedeutet nämlich hohe Kosten und selbst eine Insolvenz anmelden, bedeutet einen Imageschaden und Verlust von Vermögenswerten. Diese können während einer vorübergehenden Betriebsphase unter dem Bestatter über Dienstleistungsverträge an den ehemaligen Besitzer transferiert werden. Die Kunden kann man vorher zu einem anderen Betrieb, von dem die ehemaligen Unternehmensbesitzer profitieren, umgelenkt haben, so, dass das verkaufte Unternehmen, der verkaufte Standort austrocknet. Im Falle einer Insolvenz spart man außerdem Abfindungen und Löhne. Mangels Masse gehen auch (sonstige) Gläubiger leer aus.

Bekannt wurde das Thema Unternehmensbestattungen dadurch, dass die Bestatter antraten, um in der Wirtschaftskrise die in Not geratenen Unternehmensbesitzer über den Tisch zu ziehen. Sie traten als Berater und Sanierer zugunsten der Unternehmensbesitzer auf und nahmen diese jedoch gnadenlos aus, schaufelten alles nur in die eigene Tasche und sanierten gar nichts. Die Geschäftsführer, die sie zur Bestattung einsetzten, glaubten, sie erhielten eine große Karrierechance und wurden aber lediglich als Sündenböcke und für die Haftung missbraucht.

Der Phantasie, weshalb, für welche Kasse und wie krass bestattet wird, sind kaum Grenzen gesetzt.

Selbst, um sich eines Betriebsrats oder Betriebsratswahlwilligen zu entledigen, können Unternehmer Unternehmensbestattungen beauftragen.

Im Gegensatz dazu steht eine ordnungsgemäße Liquidierung eines Unternehmens oder Teilen davon, die deutlich vor dem Zeitpunkt beginnt, ab dem man verpflichtet wäre, ein Insolvenzverfahren zu beantragen und bei der vor der Schließung erst mal alle Verbindlichkeiten getilgt werden. Für sie entscheidet man sich, wenn man nicht gegen Gesetze verstoßen möchte oder wenn man mögliche Folgen von Gesetzesverstößen nicht riskieren möchte und um Vermögenswerte lieber an die zu verteilen, denen sie zustehen und nicht dereinst an einen Insolvenzverwalter zu vergeuden, weil der ein gewaltiges Honorar berechnen darf und Gläubiger nur von eventuellen Resten etwas ab bekommen.

Gesetzesverstöße, die bei Unternehmensbestattungen vorkommen, sind schwer nachzuweisen, obwohl dabei häufig außerordentlich sonderliche Vorgänge auffallen.

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