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Postdienste datenschutzrechtlich überprüfen und regulieren!
18.02.2013

Der Tagesspiegel machte gestern auf dauerhafte Speicherung von Adressdatenpaaren bei PIN MAIL aufmerksam. Ob dabei eine Missachtung des Post- oder des Datenschutzgesetzes vorliegen könnte, wird noch zu prüfen sein. PIN MAIL selbst geht davon aus, keine entsprechenden Bestimmungen zu verletzen, sondern diese sogar in besonderem Maße zu achten.

Dass Postdienste datenschutzrechtlich überprüft und reguliert gehören, ist meine Meinung schon lange. Schließlich kommen sie an Massen wirtschaftlich verwertbarer Daten, die immer auf die eine oder andere Art gespeichert werden, weil Postunternehmen nur so ihre Dienste erbringen und ihre Arbeitsabläufe optimieren können. Das Gespeicherte kann und wird aber auch zu anderen Zwecken, als der bereits beauftragten Postbeförderung und der Optimierung der Abläufe genutzt.

Dass die DPAG Adressdatensätze für treffsichere zielgruppenorientierte Werbung anbietet, finde ich persönlich empörend, ob sie dabei die Adressen hergibt oder sich nur mit der Abwicklung beauftragen lässt. Falls die Gesetzeslage das tatsächlich zulassen sollte, sagte mir das, dass die Gesetze nicht weit genug gefasst sind. Schließlich wurden die Adressdaten der Kunden und Empfänger niemals zu einem anderen Zweck als der jeweiligen Beförderung der Post preisgegeben und anvertraut. Von wem ich Post bekomme und worauf das schließen lässt, hat ein Postunternehmen gefälligst nicht für Vermarktungszwecke zu erfassen. Das hat nichts mehr mit der Abwicklung der beauftragten Postbeförderung und schon gar nichts mit Datensparsamkeit zu tun.

Dass man das bislang einfach alles laufen lässt, hat vermutlich aber weniger damit zu tun, dass die Gesetze nicht reichten, als vielmehr damit, dass Entscheidern, Überwachern und Beurteilern die weiterführenden Wirtschaftsinteressen näher liegen als die Idee des Datenschutzes. Schon aus eigenen monetären Interessen, wie man letzten Sommer erleben musste, als sogar die Bundesregierung erwog, Bürgeradressen an Werbende zu verticken. Verraten und verkauft vom eigenen Vater! (Staat).

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