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Post-Mindestlohn und Mindestlohn allgemein

News-Sammlung zum Thema Post-Mindestlohn und Mindestlohn allgemein

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Große öffentliche Aufträge in NRW nur bei Mindestlohn
Union einigte sich auf Mindestlohn-
modell
Versuch, Mindestlohn bei Minijobs einzuführen, gescheitert
Post-
Mindestlohn-
Vereinbarung demnächst staatlich verordnet?
Neuer Anlauf
Studie zu Auswirkungen des Post-
Mindestlohns
PIN MAIL AG zu Tarif-
verhandlungen aufgefordert
Haustarif-
verträge parallel zum Bemühen um Post-
Mindestlohn
NBZ weicht aus
NBZ erscheint nicht zum Verhandlungs-
termin
Termin für Tarif-
verhandlungen
Alternative zum Post-
Mindestlohn ungültig
DPVKOM übergibt 20.000 Unterschriften ans Arbeits-
ministerium
Unterschriften-
sammlung für allgemein-
verbindlichen Post-
Mindestlohn
Neuer Anlauf für allgemein-
verbindlichen Post-
Mindestlohn
Bundes-
verwaltungs-
gericht: Mindestlohn-
verordnung fehlerhaft
Zweiklassen-
gesellschaft empfohlen
FDP will Post-
Mindestlohn kippen
VERDI fordert Neuverordnung des Post-
Mindestlohns
Post-
Mindestlohn wird immer seltener gezahlt
Ja, der Post-
Mindestlohn wird gestützt!
Wird der Post-
Mindestlohn gestützt?
Komplett nichtig?
Bisherige VG- und OVG-
Entscheidungen
Post-
Mindestlohn-Urteil II
Report Mainz
zur "unheiligen Allianz" der TNT Post und der CGPT
Post-
Mindestlohn-Gegner umtriebig
Kampf gegen den Post-
Mindestlohn kostete Arbeitsplätze
Aktualisierung zu "Post-
Mindestlohn beschäftigt die Gerichte"
Post-
Mindestlohn beschäftigt die Gerichte
Post-
Mindestlohn wird nicht von allen gezahlt
Hintergrund-
Informationen zum Post-
Mindestlohn, der Anfang 2008 in Kraft trat

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News-Sammlung zum Thema Post-Mindestlohn und Mindestlohn allgemein.

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Wie steht es um den Post-Mindestlohn und den Mindestlohn allgemein?

Große öffentliche Aufträge in NRW nur bei Mindestlohn
02.+17.05.2012

In NRW gewinnen Unternehmen seit 01.05.2012 nur noch dann öffentliche Aufträge ab einem Volumen von 20.000 Euro, wenn sie ihren Mitarbeitern mindestens 8,62 Euro pro Stunde zahlen. Hintergrund ist das Tariftreuegesetz, das ab 01.05.2012 gilt.

[...]
§ 2
Anwendungsbereich; Begriffsbestimmung
[...]
(4) Öffentliche Auftraggeber im Sinne dieses Gesetzes sind die öffentlichen Auftraggeber im Land Nordrhein-Westfalen gemäß § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, es sei denn sie führen die Vergabeverfahren im Namen oder im Auftrag des Bundes oder eines anderen Bundeslandes durch.

(5) Die §§ 3, 4 Absatz 1 sowie 17 und 18 gelten für alle öffentlichen Aufträge, soweit dieses Gesetz nach den Absätzen 1 und 2 anwendbar ist, unabhängig von der Höhe des jeweiligen Auftragswertes. Alle weiteren Vorschriften, mit Ausnahme des § 19, gelten nur für Aufträge ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 20.000 Euro. Bei der Schätzung der Auftragswerte ist § 3 der Vergabeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2003 (BGBl. I S. 169) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend anzuwenden.

(6) Sollen öffentliche Aufträge gemeinsam mit Auftraggebern anderer Bundesländer vergeben werden, ist mit diesen zwecks Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes eine Einigung anzustreben. Kommt diese nicht zustande, so kann von den Bestimmungen abgewichen werden.
[...]
§ 4
Tariftreuepflicht, Mindestlohn
[...]
(3) Öffentliche Aufträge über Leistungen, die nicht den Vorgaben der Absätze 1 [Arbeitnehmerentsendung] und 2 [Personenverkehr] unterliegen, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe durch Erklärung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich verpflichtet haben, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro zu zahlen. Die Unternehmen müssen im Rahmen der Verpflichtungserklärung die Art der tariflichen Bindung ihres Unternehmens sowie die gezahlte Höhe der Mindeststundenentgelte für die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten angeben. Die Höhe des Mindeststundenentgeltes kann nach Maßgabe des § 21 durch Rechtsverordnung des für Arbeit zuständigen Ministeriums angepasst werden. [...]
(Quelle: Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG - NRW, Stand 10.01.2012)

Quellen:

  1. Nicht unter 8,62 Euro, wdr.de, 01.05.2012
  2. Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG - NRW, Stand 10.01.2012, recht.nrw.de, 17.05.2012

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Union einigte sich auf Mindestlohnmodell
02.05.2012

Die Union hat sich zwischenzeitlich auf ein Mindestlohnmodell geeinigt. Das sieht vor, dass eine Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften sich auf eine Mindestlohnhöhe einigt, die überall dort gelten soll, wo es keinen Mindestlohn gibt oder wo ein abgelaufener Mindestlohnvertrag innerhalb von 18 Monaten nicht erneuert wurde. Die Kommission könne sich bei der Festlegung der Mindestlohnhöhe beispielsweise an den bestehenden Mindestlöhnen orientieren, meint die Union.

Die Regeln, die für die Zusammenstellung der Kommission und deren Einigung gelten sollen, entsprechen letztlich einer Losziehung.

Ein solcher Mindestlohn würde überhaupt mal eine allgemeine Lohn-Untergrenze in Deutschland einführen. Also sowas wie: Weniger als ein Apfel und ein Ei darf nirgends gezahlt werden. Das ist sicher sinnvoll, wenn man verhindern will, dass Stundenlöhne künftig noch weiter ins Bodenlose gedrückt werden, verändert aber an der Tatsache nichts, dass Mindest-Entlohnte häufig von ihrem Lohn nicht leben können und der Staat somit Arbeit (also die entsprechenden Geschäftsfelder und deren Gewinne) subventionieren muss, bestehende Mindestlöhne also jetzt schon oft viel zu niedrig sind.

Würde die Kommission sich potentiell auf mehr als einen Apfel und ein Ei einigen können, befürchtet Verdi, dass Unternehmen schnell noch mit Scheingewerkschaften Mindestlohnverträge abschließen würden.

Arbeitgeber melden zum Stichwort "Mindestlohn", wie üblich, dass er Arbeitsplätze vernichte. Auch wenn dies bislang nie eingetreten ist. Koalitionspartner FDP ist nicht einverstanden mit egal welchen allgemeinen Mindestlöhnen. Oppositionsparteien und Gewerkschaften bemängeln, dass das Modell zu kurz greift.

Beispiel-Quellen:

  1. Union einigt sich auf Mindestlohn-Modell, syd/phw/dapd/Reuters/dpa, spiegel.de, 25.04.2012
  2. Von der Leyen muss nun die Liberalen überzeugen, jwi/DPA/Reuters, stern.de, 26.04.2012
  3. SPD nennt Mindestlohn-Modell der Union "wirres Zeug", AFP, n24.de, 28.04.2012

Mehr dazu:

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Versuch, Mindestlohn bei Minijobs einzuführen, gescheitert
03.03.2012

Die Länder Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen haben in der 893. Sitzung des Bundesrates am Freitag 02.03.2012 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der unter anderem vorsah, dass die Wochenarbeitszeit bei Minijobs auf 12 Std. begrenzt wird. Der Bundesrat sollte beschließen, dass der Entwurf dem Bundestag vorgelegt wird.

Mit dem Gesetz sollte unter anderem die Ausbeutung von Minijobbern erschwert werden. Denn diese arbeiten nicht selten massenhaft Stunden für die 400 Euro und kriegen so einen extrem niedrigen Stundenlohn. Sie sind auch oft nicht darüber informiert, dass sie arbeitsrechtlich mit versicherungspflichtig Beschäftigten gleichgestellt sind und werden deshalb nicht selten z.B. um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geprellt.

In dem Entwurf wird vorgerechnet, dass bei einer Begrenzung auf 12 Std. pro Woche, die Minijobber 8,50 Euro pro Std. erhielten, wenn die 400 Euro voll ausgenutzt würden. 8,50 Euro ist der zurzeit vom Gewerkschaftsbund geforderte Mindestlohn. Sie multiplizierten ihn mit 12 Stunden, erhielten 102 Euro/Woche und fanden, dass das im Monat grob 400 Euro ausmachen würde.

Allerdings stimmt die Rechnung nicht. Denn ein Monat hat im Schnitt 4,35 Wochen, weshalb der Mindeststundenlohn, wenn 12 Stunden/Woche für das Maximum von 400 Euro verdient werden soll, nur 7,66 Euro betragen würde. (Rechnung: 4,35 Wochen x 12 Stunden = 52,2 Stunden ; 400 Euro : 52,2 = 7,66 Euro.) Zieht man Sonderzahlungen, wie etwa Urlaubsgeld vom 400-Euro-Maximum ab, auf das Minijobber in manchen Betrieben ebenfalls Anspruch haben, dann sinkt dadurch der Stundenlohn bei 12 Stunden/Woche entsprechend weiter.

Dass Stundenlöhne hübsch gerechnet werden, aber tatsächlich niedriger liegen, kennt man sonst nur von den Ausbeutern. Aber es hat wohl auch mit Flüchtigkeit und Konzentrationsmangel zu tun. Nichtsdestotrotz wäre ein Mindestlohn von rund 7,50 Euro bei Minijobs ja bereits ein riesiger Fortschritt.

Vielleicht bezweckte man - unausgesprochen - aber eigentlich etwas ganz anderes mit dem Gesetz, nämlich einen Einfluss zu bewirken, dass wieder mehr sozialversicherte Stellen geschaffen werden, anstatt immer mehr Minijobs, von denen es mittlerweile fast 7,3 Millionen (laut boerse-go.de und extremnews.com, 02.02.2012) gibt und die für viele mittlerweile die einzige Lohnquelle darstellen. Besetzte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gibt es rund 28,8 Millionen (Stand 12/2011 laut Arbeitsagentur). Demnach gibt es insgesamt ca. 36,1 Millionen Anstellungen, wovon jede fünfte ein Minijob-Verhältnis ist. (Noch unberücksichtigt sind hierbei solche geringfügigen Beschäftigungen, die keine Minijobs sind, wie etwa kurzfristige Beschäftigungen.)

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse waren vor ihrer Reformierung und dem Beginn der Minijob-Regelung, nicht nur durch Verdiensthöhe, sondern auch durch eine Höchststundenzahl definiert.

Der Bundesrat hat es abgelehnt, den Gesetzentwurf beim Bundestag zur Abstimmung vorzulegen. Somit ist ein weiterer Versuch, das Fortschreiten der sogenannten Brasilianisierung unserer Gesellschaft etwas abzubremsen, frühzeitig gescheitert.

Quellen:

  1. TOP 7, 893. Sitzung des Bundesrates, am Freitag, dem 2. März 2012, bundesrat.de
  2. Entwurf eines Gesetzes zur Reform der geringfügigen Beschäftigung und zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, Bundesrat, Drucksache 768/11, 28.11.2011 (PDF), bundesrat.de
  3. Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat, Drucksache 768/1/11, 20.02.2012 (PDF), bundesrat.de
  4. Beschluss des Bundesrates, Bundesrat, Drucksache 768/11 (Beschluss), 02.03.2012 (PDF), bundesrat.de
  5. Landkarten und Eckwerte 02/2012, (PDF), arbeitsagentur.de
  6. Nordrhein-Westfalen will Mindestlohn für Mini-Jobs im Bundesrat durchsetzen, Thorsten Schmitt, extremnews.de, 02.03.2012
  7. Rheinische Post: Nordrhein-Westfalen will Mindestlohn für Mini-Jobs im Bundesrat durchsetzen, Rheinische Post, OTS, boerse-go.de, 02.03.2012
  8. Brasilianisierung, de.wikipedia.org, Stand 03.03.2012

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Post-Mindestlohn-Vereinbarung demnächst staatlich verordnet?
31.10.2011

Merkel will, dass die Tarifpartner aller Branchen, die bisher keine entsprechenden Tarifverträge haben, Mindestlöhne vereinbaren. Als Richtmaß für eine Untergrenze soll der Mindestlohn der Zeitarbeits-Branche dienen, der im Westen 7,79 EUR und im Osten 6,89 EUR beträgt. Die jeweiligen Mindestlöhne sollen dann allgemeinverbindlich für die jeweilige Branche werden.

Der Vorschlag vermeidet einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, drängt die Branchen aber dazu, mit eigenen Mindestlöhnen endlich zu Potte zu kommen.

Dass selbst dagegen etliche wettern, zeigt wohin die Reise nach deren Vorstellung eigentlich gehen sollte.

Ob Merkel den Vorstoß zur Wahlkampfvorbereitung benutzt oder aber die Negativentwicklung bemerkt hat, wird man wohl nie erfahren.

Hätte sie noch länger gewartet, hätte sie jedenfalls in den Ausbeutungsbranchen wohl kaum noch Arbeitnehmervertreter für Tarifverhandlungen gefunden und ein gesetzlicher Mindestlohn wäre dann unumgänglich gewesen.

Im November soll zunächst auf dem CDU-Bundesparteitag über den Vorschlag CDU-intern abgestimmt werden.

Quellen:

  1. "Mindestlohn light "sorgt für Zoff in der Union, mad/AFP/DPA, stern.de, 31.10.2011

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Neuer Anlauf
25.03.2011

Die Gewerkschaften DPVKOM und VERDI haben den Arbeitgeberverband Postdienste zu Tarifverhandlungen über einen Mindestlohn aufgefordert, zu dem dann auch Allgemeinverbindlichkeit beantragt werden solle. VERDI schreibt in der "bewegen 03/2011", dass die Politik ihr Unterstützung signalisiert hätte.

Dass der AGV Postdienste schon reagiert hätte, davon war bislang nichts zu lesen.

Im vergangenen Jahr waren Versuche VERDIs gescheitert, auch die Arbeitgeberverbände BBD (ehemals AGV NBZ) und BdKEP zu entsprechenden Tarifverhandlungen zu bewegen. Der Arbeitgeber PIN MAIL AG hatte sich gegen jegliche Tarifverhandlungen mit VERDI gesperrt.

Quellen/Mehr dazu:

  1. DPVKOM: Pressemitteilung 31.01.2011
  2. VERDI: bewegen 2011 (Ausgabe 03/2011 liegt am 25.03. jedoch online noch nicht vor, sondern nur in Papierform.)
  3. AGV Postdienste: Pressemitteilungen (Bis zum 25.03. jedoch noch keine Meldung zu dem Thema)

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Studie zu Auswirkungen des Post-Mindestlohns
21./22.09.2010

Eine Studie der Input Consulting GmbH, die von der Gewerkschaft VERDI in Auftrag gegeben worden war, beschäftigt sich mit den Auswirkungen des Post-Mindestlohns, der 2008 allgemeingültig geworden war und nach zwei Jahren vom Bundesverwaltungsgericht aus formalen Gründen gekippt wurde.

Zwar hatte kaum ein Unternehmen ihn gezahlt, dennoch hat er vorübergehend als Dumpingbremse gewirkt, weil während seines Bestehens Löhne durchschnittlich zumindest um ein paar Prozentpunkte angehoben worden waren und somit auch die staatliche Subventionierung der Branchenunternehmen per Aufstockung durch Hartz IV verringert wurde. Zugleich gingen weder Geschäftsaufgaben noch Arbeitsplatzverluste auf sein Konto.

Durch das Außerkrafttreten der Allgemeingültigkeit ist nun wieder eine Absenkung der Löhne zu beobachten.

Nicht zuletzt mit Blick auf die im Mai 2011 in Kraft tretende vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU, fordert VERDI nun dringend politische Unterstützung für einen erneuten Mindestlohn in der Branche. Die Gewerkschaft will Gespräche mit dem AGV Postdienste und dem BdKEP aufnehmen. Letzterer soll bereits grundsätzliche Bereitschaft dazu signalisiert haben. Die Gespräche mit dem AGV NBZ hingegen sind schon im Juli final gescheitert.

Quellen/Mehr dazu:

  1. koeln-bonn.business-on.de: ver.di befürchtet erneute Lohnsenkungen bei Briefzustellern
  2. de.reuters.com: Verdi will neuen Anlauf für Post-Mindestlohn nehmen
  3. psl.verdi.de: Studie komplett (1 MB)
  4. psl.verdi.de: Studie Zusammenfassung (135 KB)
  5. psl.verdi.de: Statement von Andres Kocsis (VERDI-Vorsitzende)
  6. psl.verdi.de: Statement von Claus Zanker (Mitautor, Input Consulting GmbH)
  7. psl.verdi.de: Gerster-Verband verweigert Mindestlohnverhandlungen

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PIN MAIL AG zu Tarifverhandlungen aufgefordert
21.07.2010

Anfang des Monats hatte VERDIs Bundestarifkommission entschieden, als erstes die PIN MAIL AG (Berlin und Brandenburg) zu Tarifverhandlungen aufzufordern. Dort hat VERDI viele Mitglieder. Auf die umgehend erfolgte Aufforderung, hat VERDI bislang noch keine Antwort erhalten.

Quellen/Mehr dazu:

  1. verbaende.com
  2. jungewelt.de

Wie es speziell mit diesem Thema weiter geht, siehe unter zustellerin.org/news/georg-von-holtzbrinck.html

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Haustarifverträge parallel zum Bemühen um Post-Mindestlohn
26.05.2010

Nachdem der Arbeitgeberverband NBZ entschiedenes Desinteresse an Verhandlungen mit VERDI gezeigt hat, wird VERDI nun die einzelnen Unternehmen der Briefdienstebranche, bei denen sie auseinandersetzungsfähig ist, zu Verhandlungen über Haustarifverträge auffordern.

VERDI wird parallel dazu ihr Bemühen um einen neuen allgemeingültigen Mindestlohn in der Branche fortsetzen.

Quelle/Mehr dazu:

  1. Pressemitteilung verdi.de

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NBZ weicht aus
24.05.2010

Der AGV NBZ (seit 2011: Bundesverband Briefdienste, bbd) hat kein Interesse an Gesprächen mit VERDI über Mindestbedingungen für Angestellte in der Briefbranche. Er habe seit 2007 bereits einen tariflichen Mindestlohn, schreibt er am 20.05.2010 auf seiner Webpräsenz und meint damit den Tarifvertrag, den er seinerzeit mit der, von der PIN Group gekauften und u.a. deshalb von einem Gericht für tarifunfähig erklärten, GNBZ abgeschlossen hatte. Genauso gut könnte der NBZ einfach nur sagen: Wir haben ein für alle mal entschieden, was wir unseren Angestellten bezahlen wollen, basta.

Nun verlangt unser Recht aber etwas anderes von ihm. Und weil's diesbezüglich Regeln gibt, bleibt dem NBZ nichts weiter übrig, als in gewisser Weise die Form zu wahren und deshalb zumindest irgendwie auf VERDIS Kontaktaufnahmen zu reagieren. Dabei verhindert er es aber möglichst, tatsächliche Auskünfte zu geben und weicht, so lange es geht, offiziellen Gesprächssituationen aus.

Die neuerlichen Kontakte der beiden Parteien zum Thema Post-Mindestlohn sahen deshalb wie folgt aus:

Da man diese Ausweichtaktik auch in später vielleicht tatsächlich einmal stattfindenden Gesprächen anwenden kann, würde dann da voraussichtlich noch sehr lange absolut nichts bei rauskommen.

Als ähnlich problematisch hatte VERDI auch die Verhandlungsversuche beschrieben, die die Gewerkschaft weit vor Verabschiedung der Allgemeinverbindlichkeit des (mittlerweile nicht mehr allgemeingültigen) Post-Mindestlohns mit der damaligen PIN Group und TNT angestrengt hatte.

VERDI ist deshalb angehalten und befugt, Auskünfte einzuholen und Tarifverhandlungen mit dem NBZ zu führen, weil Mitarbeiter alternativer Briefdienste, die vermutlich im NBZ organisiert sind (genaue Auskunft gibt er ja nicht), Mitglied bei VERDI sind, ihre Interessen also von VERDI vertreten lassen.

Interessant ist in dem Zusammenhang auch, welche der beim NBZ organisierten Briefdienste bereits einen tatsächlich gültigen Tarifvertrag haben.

Letztlich stellt sich mittlerweile auch die Frage, ob der NBZ überhaupt 30 Unternehmen vertritt, wie er behauptet und ob er überhaupt in der Lage ist, seine Verbandsaufgabe, Tarifpartner zu sein, wahrzunehmen.

VERDI ist innerhalb der Briefzustellbranche die Gewerkschaft mit den - mit großem Abstand - meisten Mitgliedern.

Quellen/Mehr dazu:

  1. ver.di-Publikation "bewegen"
  2. verkehrsrundschau.de
  3. agv-nbz.de

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NBZ erscheint nicht zum Verhandlungstermin
20.05.2010

Der NBZ (seit 2011: Bundesverband Briefdienste, bbd) ist zum Verhandlungstermin über einen Post-Mindestlohn, zu dem ver.di ihn für den 20.05.2010 eingeladen hatte, nicht erschienen.

Quellen:

  1. tagesspiegel.de

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Termin für Tarifverhandlungen
19. + 20.05.2010

Ver.di soll dem AGV NBZ (seit 2011: Bundesverband Briefdienste, bbd) angeboten haben, am Donnerstag, den 20.05.2010 Tarifverhandlungen aufzunehmen.

Welt.de berichtet, dass ver.di dafür einen Raum in einem Hotel angemietet hat und selbst dort mit einer Kommission erscheinen wird, während der NBZ (seit 2011: Bundesverband Briefdienste, bbd) vermutlich zu Hause bleiben werde.

Quellen:

  1. ad-hoc-news.de
  2. welt.de

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Alternative zum Post-Mindestlohn ungültig
17.04.2010

Es steht nun rechtskräftig fest, dass die GNBZ keine tariffähige Gewerkschaft ist und mit ihr vereinbarte Tarifverträge ungültig sind. Die GNBZ zog ihre Beschwerde nämlich jetzt zurück, mit der sie sich gegen die vorgenannte Feststellung des Landesarbeitsgerichts Köln wehren wollte, teilte das Bundesarbeitsgericht am 15.04.2010 mit.

Damit haben nun nur noch die Deutsche Post und TNT einen jeweils eigenen Post-Mindestlohn. Arbeitgeber, die ggf. noch bei dem NBZ, in der Mehrheit aber wohl eher beim BDKEP organisiert sind, haben jedenfalls keinen (mehr).

Die Gewerkschaft ver.di bekräftigte erneut ihr Anliegen, nun mit allen gemeinsam einen neuen allgemeingültigen Post-Mindestlohn zu vereinbaren. Weder von Arbeitgeberseite noch von Seiten der Politik besteht daran allerdings derzeit Interesse. Hier kommt es lediglich zu moderaten Kommentaren zum Thema.

VERDI und DPVKOM werden es nicht leicht haben, alle wesentlichen Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände zu Verhandlungen zu bewegen. Schon die Information darüber, wer überhaupt in den einzelnen Verbänden Mitglied ist, scheint zuweilen ein Geheimnis zu sein. Der NBZ (seit 2011: Bundesverband Briefdienste, bbd) jedenfalls hüllt sich diesbezüglich bislang in Schweigen. Vermutlich ist mittlerweile aber eh der BDKEP der wichtigste Verhandlungspartner, neben dem AGV Postdienste.

Quellen:

  1. mindestlohn.de
  2. rsw.beck.de
  3. fr-online.de
  4. welt.de

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DPVKOM übergibt 20.000 Unterschriften ans Arbeitsministerium
15.04.2010

Die DPVKOM übergab am 14.04.2010 rund 20.000 Unterschriften für die Verlängerung des Post-Mindestlohns an das Bundesarbeitsministerium und bekräftigte die Notwendigkeit eines Post-Mindestlohns von 9,80 Euro, damit die Postbranche nicht unweigerlich in den Niedriglohnsektor abrutscht und Wettbewerb ausschließlich über die niedrigsten Löhne und schlechtesten Arbeitsbedingungen geführt wird.

Quellen:

  1. verbaende.com
  2. dpvkom.de

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Unterschriftensammlung für allgemeinverbindlichen Post-Mindestlohn
06.04.2010

Die Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) setzt sich erneut für einen Post-Mindestlohn von 9,80 Euro ein. Seit Ende 2009 hätten sich bereits zigtausende Beschäftigte und Bürger an ihrer laufenden Unterschriftenaktion beteiligt, ist auf verbaende.com zu lesen. Am Montag, den 12. April 2010, von 10:30 bis 15:00 Uhr, sammelt die DPVKOM nun in Berlin-Charlottenburg am Breitscheidplatz vor der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche weiter Unterschriften.

Quellen:

  1. verbaende.com
  2. dpvkom.de

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Neuer Anlauf für allgemeinverbindlichen Post-Mindestlohn
31.03.2010

Laut Erhebung der Bundesnetzagentur gibt es bei den neuen Briefdienstleistern nach wie vor Stundenlöhne von 5,50 Euro.

Ver.di hat den AGV NBZ nun aufgefordert, mit ihr Verhandlungen zu einem Tarifvertrag über Mindestbedingungen für die Briefdienstebranche aufzunehmen und mitzuteilen, welche Unternehmen mit Tarifbindung er vertrete.

In den letzen Monaten sind etliche Mindestlöhne aus anderen Branchen allgemeinverbindlich geworden. Der bisherige Post-Mindestlohn in Höhe von 8,40 bis 9,80 Euro würde sich da gut einreihen, meint ver.di.

Quellen:

  1. verdi.de
  2. Mindestlöhne in Deutschland (destatis.de, Stand 19.03.10)
  3. posttip.de

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Bundesverwaltungsgericht: Mindestlohnverordnung fehlerhaft
30.01.2010

Dass die bis Ende kommenden Aprils befristete Mindestlohnverordnung verwaltungsrechtliche Mängel aufweist, war schon bekannt.

Die Pressestelle des Gerichts hat in ihrer Pressemeldung zum ansonsten noch nicht veröffentlichten Urteil, diesmal besonders hervorgehoben, dass die Regierung es versäumt hätte, die Post-Konkurrenten zu einer schriftlichen Abgabe ihrer Stellungnahme einzuladen.

Das allein wäre aber wohl die verrückteste aller Begründungen, insbesondere, wenn allein wegen ihr nicht einmal Bestandsschutz in Betracht gezogen worden wäre. Nicht nur, weil der Akt leicht nachgeholt werden könnte, sondern auch, weil die gesamte Presselandschaft, aus der Zeit, mir eine einzige offene Stellungnahme der Konkurrenten (PIN Group = Verlage) zum Thema gewesen zu sein scheint. Besser in unserer Republik zu Wort und zu Wahrnehmung kommen, als das sämtliche führenden Zeitungsverleger unserer Nation können und tun, ist ja wohl nicht möglich.

Was hatte man nicht alles versucht, um Stimmung gegen den Mindestlohn zu machen und was nicht alles investiert. Völlig ohne Erfolg bei der Mehrheit der Bevölkerung. Und als es auch nicht bei der Politik fruchtete, war mindestens ein Konzern so sauer, dass er die von ihm in die Welt gesetzte Pleitenprophezeiung wegen Mindestlohns für immer und ewig in die Medien als realisiert eingehen lassen wollte und konnte. Als er die Finanzierung der PIN Group (in Wahrheit aufgrund Missmanagements) stoppte, schrieb er dazu einfach: Erste Insolvenzen wegen Mindestlohns. Und noch heute kann man alle paar Wochen irgendwo lesen, dass der Mindestlohn bereits tausende (die der PIN Group) Stellen gekostet hätte. Zuletzt stieg die Zahl in der Presse sogar von 6.000 auf 11.000, auch ein interessantes Phänomen.

Also, schauen wir demnächst erst mal, wie das Urteil im Detail lautet und wie es begründet ist. Bei einem nächsten Anlauf, wie ihn VERDI fordert, könnte man dann ja wohl alles richtig machen. Auf Unterstützung durch die Politik wird man jetzt allerdings nicht mehr stoßen. Die FDP will sogar dagegen kämpfen.

Die PIN MAIL AG, Berlin, die (möglicherweise sogar als einzige der Kläger) den Mindestlohn gezahlt hat, hat dies bislang nur unter Vorbehalt getan und teilte jetzt mit, dass sie umgehend damit aufhöre. Sie gehört zur Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck, ist eine der größten und ältesten alternativen Briefdienstleisterinnen und hat als solche, im Gegensatz zu jüngeren Briefdienstleistern, schon gewachsenere Strukturen, mit gewerkschaftlich organisierten Mitarbeitern und einem Betriebsrat. Die PIN MAIL AG hatte vor dem Mindestlohn bereits einen Lohn, der immerhin deutlich höher lag, als die sonst üblichen Löhne bei Post-Alternativen.

TNT wird vorerst nicht noch weniger zahlen als bisher; denn TNT hat den Mindestlohn niemals gezahlt und hat, nachdem gerichtlich festgestellt worden war, dass die GNBZ, mit der man zunächst einen Tarifvertrag unterschrieben hatte, gar nicht tariffähig war, Führungspersonal in die CGPT entsendet und mit ihr dann Haustarifverträge abgeschlossen.

Die Wettbewerbssituation ändert sich, auch ohne Mindestlohn, erstmal nicht. Erst, wenn aktuelle Tarife ausgelaufen sind, könnten die Unternehmen versuchen, mit Hilfe weiterer Lohnabsenkungen Kampf-Niedrigporti zu finanzieren, um skrupellose Kunden abzuwerben.

Denn soviel steht fest: Beim hiesigen Wettbewerb geht es einzig darum, dass sich mehr Investoren und Anleger als zuvor am Geldtopf des Briefmarkts laben können und großversendende Konzerne und Unternehmen noch mehr sparen können, als bisher. Eine staatlich subventionierte Bereicherungsmöglichkeit für Wohlhabende und Wirtschaftsplayer ist Wettbewerb im schrumpfenden Markt, bei der abhängig beschäftigte und auch teils amtlich dazu genötigte Mitarbeiter verbraucht werden.

Geklagt hatten übrigens 1. PIN Mail AG, 2. BdKEP-Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V., 3. TNT Post Regioservice GmbH, 4. Ridas Sicherheits- und Handelsgesellschaft mbH.

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Zweiklassengesellschaft empfohlen
14.12.2009

Die Monopolkommission, ein fünfköpfiges Gremium mit der Lizenz zum Beraten, erwartet von der Regierung, dass sie den Post-Mindestlohn kippt. Der nämlich würde dem Arbeitsmarkt schaden, weil er viel mehr Niedriglohnjobs, als es sie zum Glück jetzt schon gäbe, verhindere. Die Kommission lobt in dem Zusammenhang die KEP-Branche, die davon schon eine so viel größere Menge geschaffen hätte.

Mithilfe der Ergebnisse einer Selbstauskunft der Unternehmen, erweckt die Kommission in ihrem "Sondergutachten Post 2009" den Eindruck, als würde bei den alternativen Postdiensten gar nicht sooo wenig gezahlt, wie angenommen, obwohl selbstredend deutlich weniger als der Post-Mindestlohn. Und das sei eben das, was vergleichbaren Geringqualifizierten [Fachkräfte für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen sind offenbar gemeint] auf dem Markt geboten würde und auch nur geboten werden könne, wenn man Wettbewerb [den die Kommission will] bestehen wolle. Auch die DPAG könne daran künftig nicht vorbei und hätte ihr Einstiegslohnniveau ja auch bereits deutlich gesenkt.

Zugleich erwähnt die Kommission an anderer Stelle, dass die DPAG horrende Dividenden ausschütten könne.

Die bisherige Wettbewerbsschlappheit auf dem Postmarkt führt die Kommission vor allem auf den Post-Mindestlohn zurück. Offenbar schafft er es sogar, so zu wirken, ohne bezahlt zu werden; denn die angebliche Marktzurückhaltung wegen des Post-Mindestlohns von TNT wird als Beispiel angeführt. Die Kommission betont nicht zu knapp, dass damit die Prognose ihres letzten Gutachtens bestätigt würde.

Die Botschaft: Erst Niedriglöhne ermöglichen Wettbewerb. Wettbewerb ermöglicht wiederum eine noch größere Anzahl von Niedriglohnjobs.

Ich glaub man stellt sich künftig seeehr niedrige Löhne vor, noch viel niedrigere als jetzt; denn in dem Bild, das die Kommission von einer, ihrem Geschmack nach, rosigen Postdienstezukunft malt, würden unter Billiglohnbedingungen auch ganz viele kleine Unternehmen auf den Markt drängen, die sich das dann endlich leisten könnten. Sie würden bei Null anfangen und kämen auch nicht viel weiter, verdienten nie genug, um zu automatisieren, weshalb sie besonders viel Menschenkraft bräuchten.

Angeblich sollen auch noch die Versandpreise sinken können. Dann könnten Unternehmen viel mehr Werbung verschicken, die dann sicher Zielgruppen gerecht bei Teuerlöhnern von den Billiglöhnern zugestellt werden soll.

Sodom und Gomorrha soll also unsere Zukunft sein. Die Weichen dafür sind längst gestellt, aber Beschleunigung auf dem Weg dorthin und kein Abweichen vom Kurs wird gefordert.

Mehr dazu:

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FDP will Post-Mindestlohn kippen
15.10.2009

Die FDP fordert in ihren Koalitionsverhandlungen mit der Union (CDU + CSU), dass die gemeinsame neue Regierung die Berufung gegen das Verwaltungsgerichtsurteil, das die Verordnung des Post-Mindestlohns als zum damaligen Zeitpunkt rechtswidrig erklärte, zurückzieht und damit den Post-Mindestlohn kippt.

Quelle:

  1. finanznachrichten.de

Mehr dazu auf zustellerin.org:

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VERDI fordert Neuverordnung des Post-Mindestlohns
18.05.2009

VERDI forderte den Arbeitgeberverband Postdienste e.V. auf, gemeinsam mit ihr erneut einen Antrag auf Verordnung eines Post-Mindestlohns zu stellen.

Das wäre der schnellere Weg, um das Thema jetzt und langfristig zu klären. Alle verwaltungsrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Anfang 2008 gültig gewordenen Verordnung, könnten bei einem neuen Anlauf vermieden werden.

Von verwaltungsgerichtlicher Seite wurde festgehalten, dass die erste Verordnung einen Passus enthielt, der nicht verordnet werden könnte, sondern als Gesetz vorliegen müsse, auf den sich die Verordnung beziehe. Mittlerweile liegt der Passus als Gesetz vor.

Mehr dazu:

Tatsachen können sich sehr schnell ändern und Quellen missverstanden worden sein.
Überprüfen Sie die Aktualität und Richtigkeit der für Sie besonders wichtigen Infos deshalb stets nochmal selbst.