News-Sammlung zur Marktsituation der Postdienste 2012.
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Die Deutsche Telekom lässt die Identifizierungen der Teilnehmer an ihrem De-Mail-Angebot Hermes durchführen. Hermes hat bundesweit 10.000 Paketshops. Anfangs sollen aber nur 500 diesen zusätzlichen Service anbieten. Laut Walsroder Zeitung soll die Identifizierung außerdem an den T-Punkten der Telekom möglich sein. Wie schon Ende 2011 bekannt wurde, wird TNT Post, an der Hermes Anteile besitzt, die Hybridbriefe für die Telekom zustellen. Die diversen De-Mail-Angebote der verschiedenen Anbieter werden in der nächsten Woche auf der Cebit vorgestellt. Das De-Mail-Angebot der Telekom soll dann im Laufe des Jahres starten.
Die Deutsche Post hatte ihr Identifizierungsangebot den Konkurrenten zuvor verweigert und vom Gericht auch bestätigt bekommen, dass sie das darf.
Derzeit soll eine Änderung des Postgesetzes in Arbeit sein.
Wiwo.de zufolge (Quelle: 1) soll die Deutsche Post demnach künftig Rabatte an Großkunden vorher von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Auch Teilleistungen (also wenn Subunternehmen an der Erfüllung eines Auftrags beteiligt sind) soll die Bundesnetzagentur demnächst genauer unter die Lupe nehmen. Auch soll der Zugang zu postalischer Infrastruktur für Wettbewerber verbessert werden. Hierzu erwähnt wiwo.de den Zugang zu Postfächern der Deutschen Post und den Zugang zu Briefkästen, für den man einen Schlüssel braucht. Unternehmen sollen künftig außerdem die Einleitung von Missbrauchsverfahren bei der Bundesnetzagentur nicht nur erbitten, sondern beantragen können.
Die Meldungen, die zum Thema am 27.02.2012 erschienen (Quellen: 2-4), erwähnen das Problem, fehlender Schlüssel, um an Briefkästen in Mehrfamilienhäusern zu kommen, nicht. Statt dessen heißt es hier, es ginge um den Zugang zu Adressdaten, die die DPAG hat. Da es bei der Gesetzesänderung um Dinge gehen soll, zu denen man die DPAG heranziehen kann, werden wohl auch keine Schlüssel thematisiert, über die die DPAG nicht entscheiden kann.
02.03.2012
Was ich hier zuletzt über Schlüssel zu innen liegenden Briefkästen geschrieben hatte, war nicht korrekt.
Klar- und Richtigstellung:
Es gibt auf Seiten des Empfängers keine bedingungslose Pflicht, einen zugänglichen und ordentlich beschrifteten Briefkasten vorzuhalten und es gibt auf Seiten des Zustellunternehmens kein Zugangsrecht, das er gegen den Empfänger einklagen könnte.
Aber jedem, der all seine Post erhalten will und möglichst pünktlich dazu, bleibt nichts anderes übrig, als einen Briefkasten vorzuhalten, der für Zusteller jederzeit zugänglich ist und der so beschriftet ist, dass er von Zustellern zweifelsfrei dem Adressaten zugeordnet werden kann. Mieter können das gegenüber ihrem Vermieter einklagen. Denn seine Post nicht zu erhalten, kann nicht nur ärgerlich sein, sondern unter Umständen auch rechtliche und finanzielle Nachteile bedeuten. Nicht sicherzustellen, dass Zusteller stets an den Briefkasten kommen und ihn dem Adressaten zuordnen können, kann ggf. auch als fahrlässige Zugangsvereitelung ausgelegt werden.
Der Zusteller muss auf jeden Fall versuchen, an den Briefkasten heran zu kommen. Er würde sich sonst der Postunterschlagung schuldig machen. Daher muss er klingeln, wenn er keinen Schlüssel hat.
Ich werde diese Zeilen in Kürze hier löschen und unter "Wissen und Recht" einordnen und das Thema dort weiter behandeln.
Seit längerem will der Otto-Paketdienst Hermes DHL überholen. Die Deutsche Post DHL lässt das aber nicht zu.
Als Hermes zuletzt den Paketpreis auf 3,80 Euro gesenkt hatte, hätte DHL sein Angebot an Großkunden auf 3,50 Euro runter gesetzt, schreibt wiwo.de. Otto-Vorstand Schneider sagte laut Bericht, dass 3,50 Euro nicht kostendeckend sein könnten und äußert den Verdacht der Quersubventionierung des verbilligten Paketservice durch das steuerfreie Briefgeschäft. So jedenfalls könnte man den Geschäftsbericht interpretieren, in dem die Sparten Brief und Paket zusammengelegt wären.
Die Deutsche Post wies die Vorwürfe zurück, liest man auf onvista.de. Man arbeite kostendeckend. Großkundenpreise würden individuell kalkuliert, es hätte teilweise sogar Anhebungen gegeben.
Hermes will nun alternativ mit einem neuen Serviceangebot zumindest auf dem Privatkundenmarkt weiter punkten, berichtet wiwo.de: Kunden sollen dann nachträglich die Zieladresse noch ändern können.
Dass der Kampf gegen einen Giganten wie der gegen Windmühlen ist, ist unbestritten. Und, dass dies in einem Wirtschaftssystem, das Wettbewerb als Heilsbringer klassifiziert, beklagt wird, ist verständlich. Dass aber ausgerechnet Hermes lautere Methoden in Bezug auf Kostendeckung einfordert, ist reichlich frech für einen Paketdienst, der selbst nur deshalb Kostendeckung erreicht, weil er seine Zusteller prinzipiell ausbeutet. ( zustellerin.org berichtete )
Der BdKEP weist im Zusammenhang mit der Berichterstattung des NDR über die Ausbeutung von Paketzustellern bei einem Subunternehmer der Deutschen Post DHL (zustellerin.org berichtete) erneut darauf hin:
[...] Es ist nicht zu bestreiten, dass die Arbeitszeiten im Paketzustellgewerbe zu lang sind. Der BdKEP hat schon mehrfach darauf hingewiesen. Doch die langen Arbeitszeiten sind nicht dem Ausbeutungswillen des Post-Subunternehmers geschuldet, sondern erzwungen aufgrund der im Laufe der Jahre immer geringer gewordenen Bezahlung durch die Paketkonzerne. [...](Quelle: 1)
Der BdKEP erwähnt in der Pressemitteilung einige Faktoren, die final zu der Ausbeutung der Zusteller führen. Ich habe daraus mal eine Übersicht erstellt.
Meines Erachtens tragen alle fünf Akteure dieser Kaskade Schuld an der Ausbeutung. Die Verletzung der Gesetze (wir haben ja zum Glück noch welche) findet jedoch beim Subunternehmer statt. Der müsste eigentlich schon vor Auftragsannahme zu der Erkenntnis gekommen sein, dass der Auftrag mit den vom Auftraggeber angebotenen Vergütungen, nicht ohne Gesetzesverletzung erfüllt werden kann und hätte ihn deshalb gar nicht erst annehmen dürfen. Wenn die Image-bedachten Konzerne keine Subunternehmer finden, die die Ausbeutung für sie stellvertretend ausführen, dann würde sich der Paketpreis zwangsläufig ändern müssen.
Übrigens geht es, laut BdKEP, lediglich um 1 Euro mehr pro Paket, der, wenn er denn beim Zustellunternehmen tatsächlich ankäme, schon ausreichte, um gesetzestreu arbeiten zu können. Ich vermute jedoch, dass sich dadurch lediglich die Arbeitslänge, nicht jedoch die Lohnhöhe verbessern würde, ein Teil der Ausbeutung also bestehen bliebe.
Die Auslagerung von Arbeit, um bei anderen billiger arbeiten zu lassen, als das im eigenen Unternehmen möglich wäre, ist perse ein Übel. Anstellungsstandards, die im Laufe von vielen Jahrzehnten von Mitarbeitern des Konzerns erstritten wurden, werden damit einfach so weggewischt. Unsere Gesellschaft verliert damit solche Standards immer mehr, Löhne in Branchen können sich so von jetzt auf gleich halbieren. Die Logistikkonzerne, die selbst nicht zustellen und nur Subunternehmer beschäftigen, vermeiden und verhindern von vorneherein gute Anstellungsstandards in der Zustellbranche und beförden etwa bei DHL den Wunsch, dass auch sie vermehrt auslagern wollen.
Jeder der Beteiligten ist übrigens der Meinung, keine andere Wahl zu haben. Man will nicht riskieren, ein Verlierer zu werden, will seine Existenz oder die Qualität seiner Existenz nicht auf's Spiel setzen. Somit ist für alle Beteiligten Ausbeutung eine Option. - Menschen die weit entfernt von uns leben und seit ewigen Zeiten von uns allen ausgebeutet werden, wussten das schon.
Also: Nur, wer Ausbeutung nicht mehr als Option sieht und entsprechend handelt, befreit sich von weiterer Schuld im Zusammenhang mit der Kaskade der Ausbeutung.
Während die EU-Kommission die direkten Beihilfen des Staates, die sie an die Deutsche Post wegen der Beamten-Pensionskosten gezahlt hat, nicht beanstandet, ist sie - laut Medienberichten - jedoch zu der Entscheidung gelangt, dass das regulierte Porto zu hoch ausgefallen wäre. Bei seiner Kalkulierung sollen Mehrkosten, die für Beamte bei der Deutschen Post AG anfallen, in zu hohem Maße berücksichtigt worden sein. Die wesentliche Behauptung ist offenbar, dass letztlich gleiche Kosten zweimal berücksichtigt und somit doppelt subventioniert worden wären.
Die Bundesregierung, an die sich die Entscheidung formal richtet, soll von der Deutschen Post AG die daraus resultierenden unrechtmäßig erhaltenen (indirekten) Subventionen einkassieren. Die Kommission schätzt den Betrag auf 500 Millionen bis zu 1 Milliarde Euro, genau soll das aber Deutschland selbst ausrechnen.
Die DPAG will dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof klagen und ist zuversichtlich, das Geld, das sie jetzt erst mal zahlen muss, weil die Klage keine aufschiebende Wirkung hat, dann mit Zinsen zurück zu erhalten. Der Rechtsstreit wird jedoch schätzungsweise drei bis sechs Jahre dauern.
Die strittige Frage dabei ist vermutlich im Wesentlichen, ob es tatsächlich zu doppelter Subventionierung des gleichen Umstands gekommen ist oder ob jeweils verschiedene Tatsachen subventioniert wurden, wie etwa Pensionszahlungen einerseits und Mehrkosten wegen laufender Beamtengehälter andererseits.
Seit 1999 werden die Subventionen gegenüber der DPAG von der EU überprüftt. 2007 und 2011 wurde das jeweils ausgeweitet. Eine frühere Klage im Zusammenhang mit Subventionen, die die Kommission als zu hoch eingestuft hatte, gewann die DPAG. Mit einer anschließenden Klage gegen die Fortsetzung der Überprüfungen, hatte die DPAG jedoch keinen Erfolg.
Eingefordert werden die Überprüfungen von Konkurrenten der DPAG. Als erste soll vor vielen Jahren UPS sich beschwert haben.
Konkurrenten behaupten, dass die DPAG ihre niedrigen Großkundenpreise nur deshalb anbieten könne, weil sie das mithilfe des hohen Privatkundenportos finanziere. Das interesse der Konkurrenten ist letztlich, dass die Großkundenpreise der DPAG erhöht werden; denn der Wettbewerb konzentriert sich weitgehend auf die Großkunden.
Aufgabe der EU-Kommission ist es, die Wettbewerbsmöglichkeiten in Europa zu überwachen. An sie kann man sich wenden, wenn man der Meinung ist, dass die nationalen Regierungen und Behörden die übergeordneten europäischen Regelungen nicht angemessen beachten.
[...] Neben diesen Subventionen kamen der Deutschen Post in demselben Zeitraum erhöhte Portoentgelte zugute, die der Finanzierung eines weiteren Teils der Pensionskosten für ihre Beamten dienten. Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Entlastung hat die Deutsche Post im Bereich der dem Wettbewerb unterliegenden Dienste (z. B. Paketdienste und Privatkundenbankgeschäft) tatsächlich erheblich geringere Sozialbeiträge getragen als ihre privaten Wettbewerber. [...](Quelle: Rückforderung unzulässiger Beihilfe für Deutsche Post angeordnet, Pressemitteilung der Europäischen Kommission Nr. 37 v. 25. 1. 2012, rsw.beck.de)
[...] Die Logik der EU-Beamten lautet: Privatkunden haben in Deutschland zu viel und Geschäftskunden zu wenig Porto an die Post gezahlt. Doch ob die EU-Kommission am Ende tatsächlich im Sinne der Kundschaft etwas erreichen kann, ist sehr fraglich. Denn es gibt da ein Grundproblem: Die Festlegung des Portos ist Sache der Staaten. [...](Quelle: Kommentar: Sinnloses Unterfangen, Birger Nicolai, welt.de, 26.01.2012)
Tatsachen können sich sehr schnell ändern und Quellen missverstanden worden sein.
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